BST - Transporte
Frankfurter Chaussee 57
D-15370 Vogelsdorf
Tel. :+49 33638/ 896810
E-Mail : info (at) bst-transporte.eu
Inhaberin: Carmen Reinsch
Finanzamt: Strausberg
Ust. - Ident.- Nr. : DE278195196
Inhaltsverantwortlich lt.§6 MD StV: Carmen Reinsch
•
Wir
arbeiten
ausschließlich
auf
Grundlage
der
Allgemeinen
Deutschen
Spediteurbedingungen
2017
(ADSp
2017).
Hinweis:
Die
ADSp
2017
weichen
in
Ziffer
23
hinsichtlich
des
Haftungshöchstbetrages
für
Güterschäden
(§431
HGB)
vom
Gesetz
ab,
indem
sie
die
Haftung
bei
multimodalen
Transporten
unter
Einschluss
einer
Seebeförderung
und
bei
unbekanntem
Schadenort
auf
2
SZR/kg
und
im
Übrigen
die
Regelhaftung
von
8,33
SZR/kg
zusätzlich
auf
EUR
1,25
Millionen je Schadenfall sowie EUR 2,5 Millionen je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.
•
Unsere Transportpreise verstehen sich inklusive der Kosten für Maut, Genehmigungen und Eigenbegleitung.
•
Mindestabrechnungssatz 1 Stunde zzgl. Fahrzeit - Ausnahme Pauschalen
•
Kosten
für
Polizei,
Streckenprüfung,
verkehrslenkende
Maßnahmen
sowie
sonstige
Kosten
für
behördlich
angeordnete
Sicherheitsvorkehrungen werden in gleicher Höhe zzgl. 50,- € Auslageprovision gesondert weiterberechnet.
•
Pro
Fahrzeug
sind
jeweils
2
Stunden
für
Be-
/
Entladung
frei.
Darüber
hinaus
wird
der
jeweils
gültige
Stundensatz
für
die
entsprechende Fahrzeugeinheit berechnet.
•
Sollten
Termine
ohne
ausdrückliches
Verschulden
nicht
eingehalten
werden
können
(z.B.
wegen
schlechter
Witterung
wie
Schnee,
Glatteis
oder
sonstigen
hoheitlichen
und
höheren
Gewalten)
haften
wir
in
keiner
Weise
für
evntl.
Lieferfristenüberschreitungen
•
Standkosten
für
unsere
Fahrzeuge
bzw.
sonstige
zusätzlich
entstandene
Kosten,
die
aufgrund
o.a.
Gewalten
entstehen
sind ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen
•
Um
eine
reibungslose
Transportdurchführung
zu
gewährleisten,
sind
sie
verpflichtet,
genaue
Informationen
über
Besonderheiten
wie
Gewichtsverteilung
-
Schwerpunkt
der
Ladung
-
Toreinfahrten
-
Lade-/
Entladevorschriften
-
Plane
oder Verpackungsart der Ladung - bei Auftragserteilung anzuführen.
•
Transportdurchführung
unter
Voraussetzung
der
Erteilung
der
Transportgenehmigungen,
der
Erfüllung
der
Genehmigungsauflagen und des Transportablaufes
•
Die jeweiligen Zufahrtswege müssen frei und befahrbar sein
•
spezielle
Ladehilfsmittel
-
Traggestelle,
Abstützvorrichtungen
-
sowie
erforderliche
Verschläge
oder
Flats
müssen
kundenseits kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
•
Bei
Maß-
und/
oder
Gewichtsüberschreitungen
müssen
die
Preise
neu
vereinbart
werden,
für
die
uns
genannten
Abmessungen
und
Gewichte
zum
Angebots-/
Auftragszeitpunkt
ist
der
Besteller
verantwortlich.
Wir
behalten
uns
vor,
beim
Feststellen
von
Maß-
und
/
oder
Gewichtsüberschreitungen
bei
Ladungsübernahme
die
Transportdurchführung
abzulehnen und einen Ausfall von 50 % der vereinbarten Fracht in Rechnung zu stellen.
•
Die
Transportdurchführung
am
Übernahmetermin
ist
von
der
Erteilung
der
notwendigen
Ausnahmegenehmigungen
durch
die zuständigen Behörden und der Verfügbarkeit der Technik nach Erhalt abhängig
•
Für
die
Nichteinhaltung
vereinbarter
Termine
aufgrund
fehlender
behördlicher
Zustimmungen
und
anschließender
Verfügbarkeit
der
Technik
lehnen
wir
vorsorglich
jede
Haftbarhaltung
aufgrund
von
Lade-/
Lieferfristüberschreitungen
für
Großraum- und Schwertransporte ab.
•
In
Abstimmug
mit
dem
Auftraggeber
werden
Fahrzeugreservierungen,
trotz
fehlender
behördlicher
Genehmigung
für
Großraum-/
Schwertransporte
bis
24
Std.
vor
vereinbartem
Transporttermin
mit
50%
der
Frachtrate
und
bei
Erhalt
der
Genehmigung lt. Vereinbarung abgerechnet.
•
Der Kalkulationszeitpunkt ist identisch mit dem Datum der Offerterstellung.
•
Die
Inhaberin
der
BST
-
Transporte
hat
am
29.08.2011
die
überarbeiteten
Geschäftsgrundsätze
verabschiedet.
Die
darin
formulierten
Regeln
entsprechen
den
hohen
ethischen
und
rechtlichen
Standards,
nach
denen
wir
unser
Handeln
ausrichten.
•
Jeder
Auftragnehmer
und
Auftraggeber
ist
verpflichtet,
die
Regeln
des
fairen
Wettbewerbs
einzuhalten.
Gespräche
und
Handlungen, bei denen Preise oder Kapazitäten abgesprochen werden sind verboten.
•
Wir
beachten
die
Regeln
des
Kartellrechts,
die
unter
anderem
Absprachen
mit
Wettbewerbern
über
Preise
und
Bedingungen,
die
Weitergabe
von
wettbewerbsrelevanten
Informationen
an
Wettbewerber
oder
die
Abgabe
von
Scheinangeboten verbieten.
•
Kundenschutz
gilt
als
vertraglich
vereinbart.
Es
dürfen
keine
auftragsbezogenen
/
vertraulichen
Informationen
an
Dritte
weitergereicht
werden.
Als
vertrauliche
Informationen
gelten
alle
nicht
für
die
Öffentlichkeit
bestimmten
Informationen,
die
für
Wettbewerber
von
Nutzen
sein
oder
bei
ihrer
Offenlegung
dem
Unternehmen
oder
dessen
Kunden
bzw.
Geschäftspartnern
schaden
könnten
Auftragnehmer
dürfen
bei
der
Wahrnehmung
der
ihnen
übertragenen
Aufgaben
anderen,
wie
z.
B.
Kunden,
Lieferanten
und
sonstigen
Geschäftspartnern
("Geschäftspartner"),
keine
unberechtigten
Vorteile in Aussicht stellen oder gewähren.
•
Der
Auftragnehmer
verpflichtet
sich
eine
Selbstauskunft
an
den
Auftraggeber
abzugeben.
Zur
offenen
und
effektiven
Zusammenarbeit
gehört
eine
korrekte
und
wahrheitsgemäße
Berichterstattung.
Die
geltenden
Embargovorschriften
der
Vereinten
Nationen,
der
Europäischen
Union
und
der
Bundesrepublik
Deutschland
sind
einzuhalten.
Insbesondere
werden
Transaktionen
mit
Beteiligten,
Begünstigten
oder
Unternehmen,
die
auf
einer
Sanktionsliste
aufgeführt
sind,
die
von einer der vorgenannten Institutionen verabschiedet wurden, abgelehnt.
•
Sowohl
untereinander
als
auch
gegenüber
unseren
Geschäftspartnern
respektieren
wir
die
Würde
und
Persönlichkeitsrechte
jedes
Einzelnen
und
dulden
keine
Benachteiligung
oder
Beleidigung
aus
Gründen
der
Rasse
oder
wegen
der
ethnischen
Herkunft,
des
Geschlechts,
der
Religion
oder
Weltanschauung,
einer
Behinderung,
des
Alters
oder
der
sexuellen
Identität.
Kein
Mitarbeiter
darf
im
Zusammenhang
mit
seiner
geschäftlichen
Tätigkeit
den
üblichen
Rahmen
übersteigende
Geschenke,
Einladungen
oder
sonstige
Zuwendungen
annehmen.
Zahlungen,
Angebote,
Geldgeschenke
oder
ähnliches
von
Wert
mit
der
Absicht
der
Bestechung,
um
ein
Geschäft
zu
bekommen
oder
zu
behalten oder um sich einen unerlaubten Vorteil weltweit zu sichern, sind verboten.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
... das sind unsere AGB’s